Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Nach erfolgreicher Anmeldung über unsere Online-Registrierung erhält der Teilnehmer eine entsprechende Buchungsbestätigung vorab per E-Mail. Die Teilnahmegebühr berechtigt zur Teilnahme am 57. Ärztekongress im Rahmen der MEDIZIN 2023 sowie an der Fachmesse MEDIZIN 2023.

2. Bezahlung

Der Rechnungsbetrag für die Teilnahme an der Kongressveranstaltung ist online oder nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu begleichen. Kurzfristig angemeldete Teilnehmer (ab 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn) müssen den Teilnehmerbetrag vorab überweisen.

3. Stornierung/Umbuchung

3.1 Nach Eingang der Anmeldung ist keine Kartenrückgabe mehr möglich. Die Teilnahmegebühr muss in diesem Fall in voller Höhe entrichtet werden.

3.2 Ist ein angemeldeter Teilnehmer verhindert, kann ein Ersatzteilnehmer kostenfrei angemeldet werden, sofern eine solche Änderung schriftlich (postalisch, per E-Mail oder Telefax) erfolgt. Die Kongressorganisation EMENDO Event + Congress ist hierüber zu informieren.

4. Haftung

4.1 Für Schäden haftet die Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS) nur, soweit diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der LMS zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einem schuldhaften Verhalten der LMS beruhen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) durch die LMS.

4.2 Soweit die Haftung der LMS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, die die LMS ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindern, entbinden die LMS bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die LMS bzw. die Kongressorganisation EMENDO hat den Teilnehmer bei von der LMS durchgeführten Kongressen hiervon unverzüglich zu unterrichten, sofern die LMS hieran nicht ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität, Heizung, etc., sowie Streiks und Aussperrungen werden - sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder von der LMS verschuldet sind - einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.

6. Hausrecht

Die LMS bzw. die von ihr beauftragten Dienstkräfte üben das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Ergänzend gilt die Haus- und Benutzungsordnung, die im Messegelände aushängt. Die Hausordnung ist darüber hinaus im Internet unter www.messe-stuttgart.de/teilnahmebedingungen einsehbar. Sie kann dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der LMS, deren Bediensteten, Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen und dem Teilnehmer kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Die deutsche Fassung der Teilnahmebedingungen und der Hausordnung ist im Verhältnis zu der englischen Fassung für die Auslegung bei Differenzen allein maßgebend.

7.2 Erfüllungsort ist Stuttgart.

7.3 Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselklagen) ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der LMS bleibt es jedoch vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers einzuleiten.

Nebenabmachungen, Salvatorische Klausel

8.1 Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich mit der LMS erfolgen, bzw. von dieser schriftlich bestätigt werden.

8.2 Diese Teilnahmebedingungen bzw. dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.

Stuttgart, im November 2022